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Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen KrankheitenStudienrende mit Behinderung und chronischer Krankheit an der TUB - Beratungsseiten

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Nachteilsausgleich

Alle Studien- und Prüfungsordnungen der TU Berlin sehen Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende vor. Wie dieser Nachteilsausgleich aussieht, ist individuell ganz unterschiedlich. Er steht im Zusammenhang mit der Erkrankung oder Behinderung der entsprechenden Studierenden. Einen Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs gibt es grundsätzlich nicht. Der Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungsvorsitzenden haben einen weiten Ermessensspielraum bei ihren Entscheidungen. Beispiele für Nachteilsausgleich finden Sie hier.

Die Modifikation von Prüfungsbedingungen beantragen Sie schriftlich bei der oder dem zuständigen Prüfungsvorsitzenden und zwar so rechtzeitig, dass die Prüfenden die abweichende Prüfungssituation auch organisieren können, z.B. den Raum, in dem die Klausur geschrieben wird, länger buchen oder einen Ersatzraum und eine Aufsicht finden. Eine Formulierungshilfe für einen Antrag auf Nachteilsausgleich finden Sie hier.

Um Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen beantragen zu können, müssen Sie nachweisen, dass es Ihnen wegen Ihrer chronischen Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, die geforderte Leistung so zu erbringen, wie Ihre Studien- du Prüfungsordnung dies vorschreibt. Bei gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht sichtbar sind, muss eine fachärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Ein Schwerbehindertenausweis ist für den Nachteilsausgleich nicht unbedingt erforderlich, zum Nachweis der „prüfungsrelevanten Behinderung“ reicht er häufig auch nicht aus.

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