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Studium
Welchen besonderen Service bietet die TU Berlin behinderten und chronisch kranken Studierenden?
Die TU Berlin ist – wie alle Berliner Hochschulen – nach dem Berliner Hochschulgesetz verpflichtet, behinderte und chronisch kranke Studentinnen und Studenten zu integrieren und ihnen ein möglichst chancengleiches Studium zu ermöglichen.
Eine Reihe von strukturellen Hilfen werden dafür angeboten:
- umfassende studienvorbereitende und studienbegleitende Beratung,
- als besonderes Angebot zusätzlich eine studentische Beratung in Deutscher Gebärdensprache.
- für hörbehinderte Studierende gibt es Mikroport-Anlagen und reservierte Plätze in einigen Hörsälen,
- sämtliche Studien- und Prüfungsordnungen sichern das Recht auf Nacheilsausgleich im Studium, bei Praktika und in Prüfungen.
- die Hälfte aller Gebäude der TUB sind weitgehend rollstuhlgerecht
Zusätzlich zu diesen strukturellen Hilfen können behinderte und chronisch kranke Studierende individuelle Hilfen – technische Hilfsmittel oder Studienassistenz – bekommen. Die Berliner Hochschulen, die Senatsverwaltung und das Studentenwerk haben hierzu Vereinbarungen getroffen. Individuelle Integrationshilfen werden beim Studentenwerk beantragt.
Viel ist schon getan – viel bleibt noch zu tun.
